Rechtsprechung
RG, 02.05.1935 - IV B 31/35 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist für die Bewilligung einer Vergütung an den Vormund oder Pfleger Voraussetzung, daß dieser Vermögen des Mündels oder Pflegebefohlenen verwaltet hat?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 147, 317
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Bayern, 05.10.2011 - 134-VI-10
Teils unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Dass sich Umfang und Schwierigkeit (in früheren Fassungen des § 1836 BGB: Umfang und Bedeutung) der Geschäfte nicht zwingend auf eine Vermögensverwaltung beziehen oder von ihr herrühren müssen, hat bereits das Reichsgericht entschieden (RG vom 2.5.1935 = RGZ 147, 317) und ist heute allgemein anerkannt (…vgl. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 4. Aufl. 2011, RdNr. 23 zu § 1836 BGB;… Bienwald, a. a. O.;… Dickescheid in BGB-RGRK, 12. Aufl. 1999, RdNr. 6 zu § 1836;… Zimmermann in Soergel, BGB, 13. Aufl. 2000, RdNr. 33 zu § 1836;… Diederichsen, a. a. O.; Fritsche in AnwK-BGB, 2004, RdNr. 5 zu § 1836). - BayObLG, 21.04.1983 - BReg. 3 Z 102/82
Anforderungen an die Berechnung der Vergütung eines Vormunds; Anforderungen an …
Dies ist allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Rechtslehre (BVerfG a.a.O.; RGZ 147, 317/320; 149, 172/177 = JW 1936, 378 = JFG 13, 1/4; …